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Über den Bereich Datenschutz
DATENSCHUTZ an der Freien Universität Berlin schützt jeden, dessen Personendaten hier verarbeitet werden: Neben den Mitgliedern sämtlicher Statusgruppen (Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Studierende und Sonstige Mitarbeiter) auch Externe, also etwa Lieferanten, Versuchspersonen und Alumni.
Datenschutzbeauftragte sind in Datenschutzangelegenheiten weisungsfrei. Sie können bzgl. der Erledigung ihrer Aufgaben nicht angewiesen werden, auch nicht vom Präsidium. Für datenschutzrechtliche Prüfungen und anderen Tätigkeiten gelten allein die Vorgaben des Gesetzes. Aber, ihnen fehlen wirksame Einwirkungsbefugnisse.
Jedermann kann sich ohne Einhalten eines Dienstweges unmittelbar an die Datenschutzbeauftragte wenden; die Datenschutzbeauftragte ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Unterstützungspflicht: Für die Datenschutzbeauftragte gibt es weder verschlossene Türen noch verschlossene Schränke. Wenn es um die Verarbeitung von Personendaten geht, sind der Datenschutzbeauftragten sämtliche Informationen zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit zur Verfügung zu stellen.
Datenschutz hat einen hohen Stellenwert an der Freien Universität Berlin. Die Datenschutzbeauftragte ist dem Präsidium unmittelbar zugeordnet. Durch die Tätigkeit zur Wahrung des informationellen Selbstbestimmungsrechts vertritt die Datenschutzbeauftragte traditionelle Freiheitswerte der Freien Universität Berlin.